Heute hat die Bayerische Bierkönigin 2013/14, Maria Krieger, die Petition “Bayerisches Reinheitsgebot – rein ohne Gentechnik” im Landtag an die Vizepräsidentin des Landtags Ulrike Gote übergeben.
An der Petition haben sich Brauereien und Mälzereien aus ganz Bayern beteiligt. Sie machen hiermit auf die Gefahr der Gentechnik für die Brauereien und bayerisches Bier aufmerksam. Darüber hinaus verleihen sie so ihrem Wunsch Ausdruck, dass die Politik alles dafür tut, dass grüne Gentechnik nie bayerisches Bier verunreinigt.
Das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, das Reinheitsgebot, stellt seit 1516 ununterbrochen die Basis des Bierbrauens in Deutschland dar. Es erlaubt nur die Rohstoffe Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Auf dieser Grundlage haben im Bier Stoffe wie Enzyme, Emulgatoren, Schaumstabilisatoren, Farbstoffe, Konservierungsmittel etc., nichts verloren. Bier nach dem Reinheitsgebot ist damit das reinste Lebensmittel, das Verbraucher in Deutschland kaufen und genießen können. Vor diesem Hintergrund sind auch gentechnisch veränderte Rohstoffe konsequent abzulehnen! Im wohlverstandenen Sinne des Verbrauchers lässt sich die grüne Gentechnik nicht mit dem Bayerischen Reinheitsgebot vereinen. Bislang sind weder in Deutschland noch in Europa gentechnisch veränderte Getreide- und Hopfensorten zum Anbau zugelassen. Wohl aber hat in Deutschland bereits Versuchsanbau mit gentechnisch veränderter Gerste und Weizen statt gefunden. Die Fachverbände der bayerischen und deutschen Brauwirtschaft lehnen die grüne Gentechnik zur Bierherstellung ab. Das schleichende Voranschreiten der grünen Gentechnik in Europa, siehe die gentechnisch veränderte Maissorte 1507, ist höchst besorgniserregend.
Die Petition fordert den Bayerischen Landtag und die bayerische Staatsregierung auf, folgende Punkte umzusetzen:
1) Auch zukünftig ist zu gewährleisten, dass alle landwirtschaftlichen Produkte, die nicht gentechnisch verändert sind, mit einer hohen Sicherheit zur Verfügung stehen: Bei der Vermischung von Saatgut muss die Nulltoleranzschwelle von 0,0% für eine Vermischung mit gentechnisch veränderten Organismen weiterhin gelten.
2) Die Anbauregularien müssen so gestaltet sein, dass die Landwirtschaft eine echte Wahlfreiheit ohne Gefährdung des gentechnikfreien Anbaus hat: der geltende Mindestabstand gentechnisch veränderter Anbauten zu sonstigen Anbauten von gegenwärtig 150 Metern reicht nicht aus und muss auf mindestens 300 Meter erhöht werden. Der Mindestabstand ist so zu wählen, dass eine Auskreuzung unbedingt vermieden wird.
3) Sowohl in fertigen Lebensmitteln als auch auf allen Stufen der Wertschöpfungskette bis zum Landwirt muss absolute Transparenz gegeben sein. Jegliche Vermischung mit gentechnisch veränderten Stoffen muss deklariert sein: Eine nicht deklarationspflichtige Vermischungsschwelle von 0,9% wird abgelehnt, da die Analytik heute schon den sicheren Nachweis bei Vermischungen von 0,1% ermöglicht. Deshalb ist der Vermischungsschwellenanteil auf maximal 0,1% auf allen Stufen der Wertschöpfungskette zu senken. Daraus folgt auch, dass die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel entsprechend angepasst werden müssen, da hier gegenwärtig ein risikobehafteter Fremdgetreideanteil von 5% gestattet ist.
4) Das Bestreben des bayerischen und des Bundeslandwirtschaftsministers zu nationalen Anbauverboten ist zu begrüßen. Darüber hinaus wird die bayerische Staatsregierung aufgefordert, ihren Einfluss über das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium und die Bundesregierung geltend zu machen, sodass Deutschland bei entscheidenden Abstimmungen in den Brüsseler Gremien gegen Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen stimmt und nicht durch Enthaltung, wie geschehen bei der Zulassung von Genmais 1507, eine Zulassung über die Kommission ermöglicht.
Quelle: http://www.dagusta.de/