Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2015 zum Internationalen Jahr des Bodens ausgerufen. Aus guten Grund, denn unsere Böden sind in Gefahr: „Weltweit gehen fruchtbare Böden durch Erosion verloren, werden vergiftet oder versiegelt. Der Schutz der Böden ist aber lebenswichtig. Denn Böden stellen Nahrung, Futtermittel und nachwachsende Rohstoffe bereit – und das bei immer mehr Menschen auf dem Planeten und immer anspruchsvollerem Konsum. …
Viele lebenswichtige Leistungen des Bodens sind wenig bekannt. Für den Klimaschutz leisten Böden einen wichtigen Beitrag, weil Bodenhumus doppelt so viel Kohlenstoff speichert, wie es in der Atmosphäre gibt. Und auch für die Biodiversität sind Böden entscheidend: Immerhin leben unterhalb der Bodenoberfläche mehr Organismen als oberhalb. Darüber hinaus garantieren Böden 90 Prozent unserer Nahrung.
Prognosen gehen allerdings davon aus, dass durch Bevölkerungswachstum einerseits und Verlust an Ackerböden andererseits sich die Ackerfläche, die global pro Kopf zur Verfügung steht, bis zum Jahr 2050 halbieren wird. Dabei kommen wir Europäer schon heute nicht mit der Ackerfläche aus, die in Europa zur Verfügung steht. Das heißt, dass wir in Europa für unsere Versorgung Ackerfläche aus Regionen außerhalb Europas beanspruchen, die der einheimischen Bevölkerung dann fehlt.
Die Probleme des Bodenschutzes sind nicht neu. Bereits 1991 hat die bayerische Staatsregierung ein Bodenschutzprogramm für Bayern aufgelegt.
Die Probleme des Bodenschutzes sind dort bereits ausführlich dargestellt worden. Einer Lösung ist man aber in keinem Bereich näher gekommen. Bodenerosion, Bodenverdichtung, Altlastenproblematik, Flächenversiegelung sind weiterhin hochaktuell und gravierend. Dazu gekommen ist die große Bedeutung organischer Böden für den Klimaschutz und deren Gefährdung.
Der mangelnde Erfolg beim Bodenschutz ist hauptsächlich darauf begründet, dass die Schutzmaßnahmen freiwillig erfolgen sollen und für viele Bodenschutzziele keine konkreten Vorgaben aufgestellt wurden. Im Gegenteil, eine geplante europäische Bodenschutzrichtlinie wurde von der CSU-Staatsregierung massiv bekämpft und schließlich zu Fall gebracht.
Fazit: Grünes Antragspaket zum Bodenschutz
Mit unseren acht grünen Anträgen wollen wir erneut versuchen, verbindliche Bodenschutzmaßnahmen in Bayern zu verankern und die Aufmerksamkeit, die durch das Internationale Jahr des Bodens diesem Medium gewidmet wird, zu nutzen, um den Bodenschutz in Bayern endlich voran zu bringen:
1. Klimaschutz im Bundes-Bodenschutzgesetz verankern (gemäß den Vorschlägen der Bund/Länder-Kommission):
– Klimaschutzfunktionen des Bodens explizit ins Gesetz aufnehmen
– Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen schaffen, die Klimawandel entgegen wirken oder Anpassung an Klimawandel dienen, insbesondere der Sicherung des Humushaushalts und Kohlenstoff- und Wasserrückhaltekapazität des Bodens
– „Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ (Paragraf 17) um die Aspekte der Erhaltung und Wiederherstellung der Kohlenstoff- und Wasserrückhaltungskapazität ergänzt werden
2. Bodenverdichtungskataster erstellen, um Gefahren einer Bodenverdichtung für die Bewirtschaftung transparent zu machen
3. Grenzwerte für Schwermetalle in Phosphatdüngern (20 mg Cadmium/kg Phosphat und 20 mg Uran/kg Phosphat) in der Düngemittelverordnung einführen
4. Gewerbeflächenkataster erstellen:
– Auskunft über Flächenrecycling- und Nachverdichtungspotentiale
– Bedarfsprüfung der Gemeinden für Gewerbegebiete
– Umwidmung Gewerbegebiete, die nach zehn Jahren immer noch nicht genutzt werden, in landwirtschaftliche Flächen oder andere Freiflächen
5. Schnellere Untersuchung und Sanierung von Altlasten, um wertvollen Boden für Bebauung und Bewirtschaftung zurückzugewinnen:
– Ziel: Halbierung der Altlastenverdachtsstandorte in nächsten sechs Jahren
– Klare rechtliche Vorgaben zu im Altlastenkataster aufgeführten Flächen, um zeitnahe Untersuchung des Altlastenverdachtes zu bewirken
6. Vorranggebiete für Landwirtschaft in Regionalplanung ermöglichen: Besonders wertvolle Ackerböden mit hohen Ertragszahlen sollen vor konkurrierenden Nutzungen, wie Gewerbegebietsausweisungen, geschützt werden
7. Erosionsschutz im Maisanbau durch Verschärfung Cross Compliance-Vorschriften, so dass auf Flächen mit hoher Erosionsgefährdung (CC Wasser 2) beim Maisanbau zusätzliche Verpflichtungen einzuhalten sind:
– Gewährleistung ganzjähriger Mulchbedeckung
– Kulturartenwechsel bei Hanglängen über 300 Metern
8. Renaturierung von Moorböden, um geschädigten Mooren durch Rückbau der Entwässerungsanlagen und Anhebung des Moorwasserspiegels ihre Funktionen im Naturhaushalt und Landschaftsbild zurückzugeben:
– Deutliche Verstärkung der Aktivitäten im Rahmen des Moorschutzprogrammes
– Beginn Renaturierungsmaßnahmen auf mind. 50 Prozent aller regenerationsfähigen Hochmoore und auf 10 Prozent aller Niedermoorstandorte bis 2020
– Umsetzung einer moorangepassten Nutzung bei 20 Prozent der Niedermoore bis 2020
– Ausreichend Mittel im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), um mit Moorschutz zeitnah einen der wichtigsten Beiträge der bayerischen Landwirtschaft zum Klimaschutz zu leisten