
In vielen Artikeln schreibt die Bayerische Verfassung „grüne Werte“ fest – mein “Lieblingsartikel ist der Artikel 141, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Naturschönheiten festlegt. 75 Jahre ist unsere Bayerische Verfassung schon alt – und sie hat nichts von ihrer Aktualität verloren. Wir sind “in einer guten Verfassung”, diese Sprichwort passt hier einfach – und das müssen wir uns auch bewahren!