Die Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus werden schrittweise weiter gelockert. Das gab die Bayerische Staasregierung heute in einer Pressekonferenz bekannt. Hier die Neuerungen im Detail:
- Ab Mittwoch, 6.5.2020 ist die Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Allerdings gelten nach wie vor Kontaktbeschränkungen.
- Damit ist es auch erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen.
- Ebenfalls ab Mittwoch, 6.5.2020 dürfen Spielplätze wieder geöffnet werden. Zoos, Museen, Bibliotheken und Ausstellungen dürfen ab 11.5. wieder öffnen.
- Im Einzelhandel entfällt die Beschränkung auf 800 Quadratmeter. Ab 11.5.2020 dürfen auch größere Geschäfte wieder öffnen.
- Biergärten in Bayern dürfen ab 18.5. wieder öffnen; die Innenräume der Gastronomie ab 25.5., und Hotels ab 13.5.2020 – natürlich alles unter Einhaltung der Abstandsregelung. Diese sollen auch streng kontrolliert und bei Verstößen geahndet werden.
- Schule: ab 11.5. gehen Viertklässler und Schüler*innen, die nächstes Jahr eine Abschlussklasse besuchen, wieder zur Schule. Am 18. Mai sollen die 1. Klassen folgen, die 5.Klassen der Mittelschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulenund Gymnasien.Nach den Pfingstferien sollen alle Schüler*innen wieder schrittweise in die Schule gehen können – das alles in geteilten Klassen und kleineren Gruppen bis maximal 15 Personen. Präsenzzeiten sollen sich mit dem Lernen daheim abwechseln. Die Ferienzeiten in Bayern bleiben unverändert.
- Vorschulkinder dürfen ab 25.5. wieder in den Kindergarten. Wann wieder alle Kindergärten und Kitas öffnen dürfen, bleibt hingegen noch offen. Ab kommenden Montag dürfen aber bestimmte Kinderbetreuungseinrichtungen wieder öffnen, unter anderem Waldkindergärten und Tagespflegeeinrichtungen mit bis zu fünf Kindern. Zudem wird wechselseitige private Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von bis zu drei Familien erlaubt.
- Auch die Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden gelockert. Ab 9.5.2020 sind wieder Besuche von einer festen Kontaktperson erlaubt.
- Ab 11.5.2020 werden auch bestimmte kontaktlose Einzel-Sportarten wieder erlaubt, etwa Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln.
- Freibäder und Schwimmbäder bleiben vorerst geschlossen, auch solche in Hotels.
- Weiterhin bestehen bleibt das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum.