Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder haben sich gestern auf einige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt – unter anderem darauf die Ausgangsbeschränkungen noch bis zum 3. Mai zu verlängern. Für Bayern gilt, weil es besonders vom Coronavirus betroffen ist, bei einigen Punkten ein Sonderweg.
Hier die Regelungen im Detail:
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben vorerst bis zum 3. Mai bestehen – allerdings darf man zusätzlich zu den im Haushalt lebenden Personen jetzt noch eine weitere Person treffen.
Ab dem 27. April sollen die Abschlussklassen an den Gymnasien,
Real- und Mittelschulen wieder zurück an die Schulen dürfen, ebenso die
Meisterklassen. Am 11. Mai sollen an diesen Schulen die Jahrgänge
folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen werden, also
die derzeitigen Elftklässler an Gymnasien und die aktuellen
Neuntklässler an Realschulen – und wohl die Viertklässler. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und ausgeweitet, auch z.B. für berufstätige Alleinerziehende. Es herrscht keine Maskenpflicht, aber eine Maskenempfehlung z.B. für die Ankunft in der Schule.
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt. Restaurants, Bars und Clubs bleiben weiter für ungewisse Zeit geschlossen. Auch Gottesdienste und andere Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleiben vorerst verboten.
In Bayern gelten auch abweichende Regelungen zu den Geschäftsöffnungen. Ab 20. April dürfen Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien wieder öffnen. Ab 27. April werden wie im Bund bis zu 800 Quadratmeter große Läden öffnen dürfen, sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradläden und Buchhandlungen. Shoppingcenter sollen weiter geschlossen bleiben. Ab 4. Mai dürfen voraussichtlich Friseur- und Fußpflegesalons wieder öffnen, aber mit einem Maskengebot und entsprechenden Abstandsregeln.
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (“Alltagsmasken”, selbst genähte Masken oder Schals) im öffentlichen Raum (Einzelhandel, Busse, Bahn, Haltestellen etc.) ist ab 27. April 2020 für alle Menschen ab 7 Jahren Pflicht. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss trotzdem gewahrt werden
Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Alle Menschen sollen sicher arbeiten können: Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen.
Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein.