Wir Grüne im Bayerischen Landtag fordern die Staatsregierung auf, Stabilisierungshilfen nur unter bestimmten Auflagen zu vergeben. Für das Gesetz über die Einrichtung eines BayernFonds haben wir deshalb einen Änderungsantrag eingebracht. Wir fordern, dass
─ der BayernFonds bei Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen höchstmögliche Sicherungen erhält,
─ Hilfen, die im Sinne des Gesetzes nicht mehr notwendig sind, unverzüglich zurück- fließen,
─ der BayernFonds bei Garantieermächtigungen und Risikoübernahmen als Gegen- leistung für diese Verpflichtung an späteren Gewinnen angemessen beteiligt wird,
─ der BayernFonds einen, der Höhe des staatlichen Engagements entsprechenden, Einfluss auf die Geschäftspolitik erhält,
─ die Vergütung der Organe, leitenden Angestellten und wesentlichen Erfüllungsge- hilfen entsprechend der wirtschaftlichen Situation und ihrer Verantwortung für diese Situation reduziert wird,
─ während der Stabilisierungsmaßnahme keine Ausschüttung von Dividenden oder andere Formen von Gewinnentnahmen, die das Eigenkapital des Unternehmens schmälern, stattfinden.