„(1) 1Grund und Boden sind frei. 2Der Bauer ist nicht an die Scholle gebunden. […] (4) 1Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. 2Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.
So steht es in der Bayerischen Verfassung: die Spekulation mit wertvollen Acker- und Grünlandflächen ist nicht zulässig. Aber die Realität sieht leider anders aus – das wissen alle, die in ihren Kommunen mit Landwirt*innen zu tun haben.
Boden ist nicht vermehrbar und vielen Begehrlichkeiten ausgesetzt. Schon 2006 forderte der Bund deshalb die Länder auf, die Verteilung von Eigentum und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu regeln. Ein einziges Land hat es bisher geschafft, dieser Aufforderung nachzukommen: Baden-Württemberg. Hier gibt es seit 2010 ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz. Einmal mehr hat die Bayerische Staatsregierung es versäumt, hier etwas zum Schutz der Bäuerinnen und Bauern zu unternehmen. Die vielen Sonntagsreden zum Schutz der bayerischen Landwirtschaft blieben reine Lippenbekenntnisse.
Bayern ist eher klein strukturiert und einmalig und sehr besonders. Die durchschnittliche Größe der Höfe in Bayern und Baden-Württemberg liegt bei knapp 37 Hektar – im Vergleich dazu: 81 Hektar sind es in Schleswig-Holstein und 276 Hektar in Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg hat sich gezeigt, dass die Einführung des Gesetzes dazu geführt hat, die Kauf- und Pachtpreise auf ein gesundes stabiles Niveau zu bringen.
Seit 2005 sind in Deutschland die Preise für landwirtschaftliche Flächen um mehr als 200% gestiegen. Bayern liegt bei dieser Entwicklung an der Spitze; das gilt sowohl beim Kauf als auch bei der Pacht. Die Folge ist: Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger überlegen es sich dreimal, ob sie diese finanziellen Belastungen stemmen können. Junge, gut ausgebildete Menschen, die sich in der Landwirtschaft oder im Gartenbau selbständig machen sollen, haben kaum eine Chance, an Flächen zu kommen. Investoren agieren zunehmend als Akteure am Bodenmarkt und werden für weitere Zuspitzungen sorgen.
Konkret heißt das: ein normaler landwirtschaftlicher Betrieb kann sich keine Flächen mehr kaufen und auch nicht mehr pachten, wenn die Preise weiterhin so in die Höhe getrieben werden. Damit findet eine schleichende und fatale Eigentumsverschiebung statt; die Strukturen vor Ort lösen sich auf. Wenn die Bodeneigentümer nur noch anonyme Investoren sind, verschwindet der Bezug zum Dorf, zur Landschaft und zu den Menschen.
Ich habe deshalb einen Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag eingebracht, der endlich auch hier landwirtschaftlichen Grund der Spekulation entziehen soll. Unser Bodeneigentumsgesetz für Bayern soll folgendes erreichen:
Erstens: Wir verschärfen und kontrollieren die Preismissbrauchsklausel. Wir begrenzen das Preisniveau auf maximal 20% über dem ortsüblichen Bodenrichtpreis. Baden-Württemberg zeigt, dass durch eine sinnvolle Gestaltung der Gesetzeslage der Anstieg der Preise im Bundesdurchschnitt um die Hälfte reduziert werden konnte.
Zweitens: Wir erhöhen die Transparenz. Durch die verpflichtende Meldung im zentralen Bodenregister wird ein realitätsgetreues Bild vom Preisniveau gebildet. Damit kann das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht sicher wahrgenommen werden. Landwirte aus der gleichen oder unmittelbar angrenzenden Gemarkung genießen ein vorrangiges Kauf- und Pachtrecht.
Drittens: Wir schaffen die doppelte Grunderwerbssteuer ab. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Landsiedlungsgemeinschaft, wie z. B. der BBV Landsiedlung, sind diese von der Grunderwerbssteuer befreit. Bei der Ausübung der Landvermittlung über eine Landsiedlungsgemeinschaft innerhalb einer bestimmten Frist ab Kauf, fällt die Grunderwerbssteuer nur einmal auf Seiten des Landwirts an.
Viertens: Wir wollen die Fristen für das Vorkaufsrecht auf drei Monaten verlängern.
Fünftens: Wir regeln Anteilskäufe an landwirtschaftlichen Betrieben, sogenannte „Share Deals“, strenger. Die Anteilsgrenze, ab der keine Grunderwerbssteuer fällig ist, wird auf 50% gesenkt.
Wir wollen den Zugang von motivierten Junglandwirten zu Grund und Boden über einen landeseigenen Flächen–Pool der Landsiedlungsgemeinschaft vereinfachen. So können wir eine außerfamiliäre Betriebsnachfolge die Landwirtschaft in Bayern erhalten.
Sechstens: Wir stärken die Verwaltungsorgane. Sowohl finanziell als auch personell müssen die Verwaltungsorgane in der Landwirtschaft ausgebaut werden.
Mit all diesen Vorschlägen ist unseren Landwirtinnen und Landwirten praktisch geholfen. Populistische Parolen helfen den Bäuerinnen und Bauern nicht weiter. Tatkräftiges, sinnvolles und vorausschauendes Handeln ist angezeigt und unausweichlich! Erfüllen wir gemeinsam unseren Verfassungsauftrag! „Die Überschuldung landwirtschaftlicher Betriebe ist durch die Gesetzgebung möglichst zu verhindern.“