Mit großer Freude haben wir Landtagsgrünen die EuGH-Entscheidung zur Kenntnis genommen, dass neue Gentechnikverfahren wie „CRISPR“ als Gentechnik einzustufen sind. Das EuGH bestätigt unsere Grüne Auffassung des Vorsorgeprinzips: Das Urteil, die neuen Techniken wie die Genschere CRISPR als Gentechnik einzustufen, was wir von Anfang an gefordert haben, nimmt die Politik in die Pflicht und unterstützt unsere Grüne Forderung nach sorgsamem Umgang mit Agrogentechnik.
Sowohl in einem Positionspapier der Fraktion als auch im Landtagswahlprogramm für die Landtagswahl 2018 haben die bayerischen Grünen eine gesetzliche Einstufung von CRISPR unter die geltenden strengen EU-Richtlinien gefordert.
Wir Grünen haben immer klar gesagt, dass jedes Verfahren, durch das eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material eines Organismus vorgenommen wird, Gentechnik ist und den gesetzlichen Vorgaben der Gentechnik zu unterliegen hat. Das EuGH hat dies nun eindrucksvoll bestätigt! Mit dieser Entscheidung wurde verhindert, die Macht der Agrarkonzerne weiter auszubauen und gleichzeitig kann Bayern gentechnikfrei bleiben. Das wäre sehr schwer geworden, wenn die neuen Gentechnikmethoden nicht unter die Gentechnikrichtlinien gefallen wären.