Bei dem vom Bayerischen Kabinett am gestrigen Dienstag geschlossenen „Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum“ handelt es sich nach Ansicht von uns Grünen um einen klaren Rechtsbruch. Wir Grüne lehnen Zugriff des Bauernverbandes auf Naturschutzgelder strikt ab!
Bei Eingriffen in den Naturhaushalt, die nicht in angemessener Zeit ausgeglichen werden können, wie beispielsweise die Eingriffe von Sendemasten in das Landschaftsbild, müssen Ersatzzahlungen an den Naturschutzfonds geleistet werden. Mit diesen Ersatzzahlungen finanzieren die Unteren Naturschutzbehörden Naturschutzprojekte vor Ort und setzen damit die Vorgaben des Biotopverbundes und des Arten- und Biotopschutzprogrammes um. Dabei kommt es vor, dass Grundstücke angekauft werden, um diese Naturschutzmaßnahmen umzusetzen. Dieser Landkauf ist dem Bauernverband ein Dorn im Auge. Mit dem Pakt zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum will er nun die Naturschutzgelder in die Taschen der Landwirte umleiten und Blühstreifen finanzieren.
Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden – so steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Bayern ist jedoch momentan nicht in der Lage, diese bundesrechtliche Regelung umzusetzen, weil dafür das benötigte Personal an den Unteren Naturschutzbehörden fehlt. Den Naturschutzbehörden nach dem Personal auch noch das Geld wegzunehmen, ist empörend und wird den Naturschutz massiv schwächen. Gerade für den wichtigen Kauf von Gewässerrandstreifen wäre dann kein Geld mehr da. Dabei leisten diese einen unverzichtbareren Beitrag zum Natur- und Artenschutz.
Wir Landtags-Grünen fordern deshalb, dass das Naturschutzrecht endlich rechtskonform und fachgerecht umgesetzt wird.