Laut Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierung in Hessen wird Hessen dem Abkommen CETA unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen – allerdings nur dann, wenn Gerichte ihm die Vereinbarkeit mit deutschem und europäischen Recht attestieren. Auch wenn das kürzlich ergangene Urteil des EuGH, dass der Investorenschutz in CETA nicht im Widerspruch zu den europäischen Verträgen steht, enttäuschend ist: noch ist die Vereinbarkeit von CETA mit deutschem Recht nicht abschließend geklärt. Die Entscheidung über eine entsprechende Klage vor dem BVerfG steht noch aus. Es wird auch keine Behandlung des Themas im Vorfeld der Europawahlen im Bundesrat geben.
In unserem Landtagswahlprogramm für die Landtagswahl 2018 haben wir niedergeschrieben: „Mit uns GRÜNEN wird es keine Handelsabkommen geben, die menschenrechtliche, soziale oder ökologische Standards abbauen, die Rechte von Arbeitnehmer*innen und den Schutz der Verbraucher*innen gefährden oder Sonderklagerechte für Konzerne beinhalten. Deswegen lehnen wir CETA, TTIP, TISA und Co. in der vorliegenden Form ab.“
Eine klare Ablehnung des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA in dieser Form findet sich auch im aktuellen Europawahlprogramm der Grünen wieder.
Wir als bayerische Grüne sind für eine Ablehnung von CETA im Bundesrat. Wir werden daher auch weiterhin die Gegenposition zu CETA unterstützen.