Nach der Entscheidung des Europäischen Patentamts dürfen bestimmte Braugerstensorten ab sofort nur noch von zwei Großbrauereien eingesetzt werden – solche Patente auf Leben sind aber ein No-Go! Die Patenterteilung ist ein klarer Bruch mit dem europäischen Patentrecht, das eigentlich Patente auf Pflanzensorten und auf konventionelle Züchtung verbietet. Dass das Europäische Patentamt dennoch so entschieden hat, ist absolut zu kritisieren. Deutschland und Bayern müssen sich jetzt stark machen, dass die Sortenvielfalt bei der Gerste für alle Brauereien zugänglich bleibt. Keine Patenterteilung auf Leben!
Zum Hintergrund: Trotz des Einspruchs des Bündnisses “No patents on seeds!” hat das Europäischen Patentamts (EPA) an der Patenterteilung auf eine bestimmte Braugerstensorte für Heineken und Carlsberg festgehalten.