Es ist offiziell: Es wird kein Ratsbegehren zur Entscheidung über die „Entlastungsspange“ gleichzeitig mit den Kommunalwahlen am 15. März 2020 geben! Der Gemeinderat wollte dafür beim Innenministerium eine Ausnahmeregelung bewirken. Dieses Ansinnen hat sich mit der Antwort von Innenminister Herrmann auf meinen offenen Brief erledigt. Die Gefahr, dass die Kommunalwahl zu einer Abstimmung über die sogenannte ‚”Entlastungsspange” instrumentalisiert wird, ist damit gebannt.
Zwar hat die Gemeinde nach dem Gemeinderatsbeschluss noch keinen Antrag gestellt. Allerdings habe das Innenministerium die Gemeinden und Landkreise bereits mit Schreiben am 18.9.2019 darauf hingewiesen, dass entsprechende Ausnahmen für den 15. März und wegen etwaiger Stichwahlen auch für den 29. März 2020 grundsätzlich nicht zugelassen würden, heißt es im Antwortschreiben des Innenministers. Und weiter: „Denn bei einem Bürgerentscheid, der an diesen Tagen durchgeführt werden soll, wäre eine Beeinflussung der jeweiligen Wahl regelmäßig zu befürchten.“
Ich bin sehr froh, dass wir uns jetzt wieder in Ruhe und sachlich diesem höchst umstrittenen Thema widmen können, um eine gute Lösung für Mensch und Natur, und für die ganze Gemeinde, zu finden!
Hier das Antwortschreiben des Innenministeriums: