Drei landwirtschaftliche Güter befinden sich aktuell im Besitz des Bezirks Oberbayern; eines davon ist das Gut Haar bei München, das ich kürzlich besucht habe. Hier ist auch der Sitz der Bezirksgüterverwaltung.
Die drei Güter – neben Haar noch das Gut Gern in Gabersee bei Wasserburg und das Gut Taufkirchen an der Vils – verfügen über insgesamt 610 Hektar Ackerfläche. Früher gehörten sie zu den psychiatrischen Bezirkskrankenhäusern und versorgten diese mit landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln, und wurden gleichzeitig für die Arbeitstherapie und Reintegration der Patient*innen genutzt. Seit dem Jahr 1982 sind die Bezirksgüter selbständige Einrichtungen und werden als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften verwaltet.
Gutsleiter Klaus Schwerdtner ist für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen verantwortlich. Neben der landwirtschaftlichen Arbeit finden auch Pflanzenaktionen für Jugendliche und Schulführungen statt.
Aktuell werden die Bezirksgüter konventionell bewirtschaftet; eine Umstellung auf ökologische Landwirtschaft wird vom Gutsleiter Klaus Schwerdtner angestrebt. Um die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu gewährleisten, bräuchte es aber die staatliche Förderung für den ökologischen Anbau. Tatsächlich sind aber landwirtschaftliche Betriebe der Bezirke, Kommunen und Landkreise, sogenannte öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, in Bayern von der Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ausgenommen. Das ist allerdings eine bayerische Sonderregelung und wäre durchaus möglich. In einem Antrag fordere ich deshalb die Staatsregierung auf, dass auch diese Betriebe KULAP-Förderung beantragen können – am Ende kommt jeder Hektar ökologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche Umwelt und Artenvielfalt zu Gute. Der Antrag wird an diesem Mittwoch im Agrarausschuss behandelt.