Welche Richtlinien gibt es beim Mund-Nasen-Schutz zu beachten, als Privatperson, aber auch für die Inhaber*innen von Ladengeschäften? Das habe ich bei der Bayerischen Staatsregierung mit einer Anfrage abgefragt. Hier die Antworten:
Textile Mund-Nasen-Bedeckung anstatt medizinischem Schutz
Für die Allgemeinbevölkerung ist das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung vorgesehen. Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken, müssen medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben.
Einfache Mund-Nasen-Bedeckungen bestehen aus handelsüblichen Stoffen und können daher selbst genäht oder auch gekauft werden. Der Stoff sollte möglichst dicht sein und aus 100 % Baumwolle bestehen. Ferner ist unbedingt darauf zu achten, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und an den Rändern möglichst eng anliegt. Wenn ein Schal diese Bedingungen erfüllt, kann dieser auch verwendet werden. Plexiglas erfüllt nicht die erforderlichen Materialeigenschaften.
Visier-Schutzmasken allein reichen nicht aus
Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden. Wichtig ist, dass die Mund-Nasen- Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und an den Rändern möglichst eng anliegt. Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen. Die relevante und notwendige Reduktion der Verteilung der Viren durch die Atemluft ist somit nicht gegeben und kein ausreichender Fremdschutz gewährleistet.
Maskenpflicht an allen Stellen mit Kundenkontakt?
Die Maskenpflicht gilt nicht nur in Ladengeschäften, sondern auch an anderen Stellen mit Kundenkontakt, wie z. B. in Banken und Tankstellen. Beim Besuch von Behörden sieht die derzeit geltende 3. BayIfSMV eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht nicht vor.