Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
die Pläne des Gemeinderats von Seeon-Seebruck, ein Ratsbegehren zur Entscheidung über die “Entlastungsspange” gleichzeitig mit den Kommunalwahlen am 15. März 2020 abhalten zu wollen (vgl. beigelegter Artikel, PNP, 14.8.2019), sehe ich sehr kritisch.
Ein Ratsbegehren ist nach Art. 10 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) am Tag einer Gemeinderatswahl zunächst nicht zulässig. Der Gemeinderat muss für dieses Vorhaben eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Ministerium beantragen.
In einer Kommentierung dieser Frage (vgl. Cornelius Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Kennzahl 21.00, Erl. 7 zu § 15 BBS) heißt es:
„Nach der bisherigen Praxis lässt jedoch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ausnahmen vom Zusammenlegungsverbot grundsätzlich nicht zu, soweit Wahlen und Abstimmungen auf gleicher Ebene stattfinden sollen. Denn hier besteht in besonderem Maße die Gefahr, dass die Wähler wegen politisch umstrittener Sachthemen in ihrem Abstimmungs- und Wahlverhalten beeinflusst werden“.
Diese Begründung greift meines Erachtens auch in diesem Fall. Das Thema ist vor Ort höchst umstritten. Das zeigt die gegründete Bürgerinitiative gegen die vom Bürgermeister „Entlastungsspange“ betitelte neue Straßenführung durch ein FFH-Gebiet ebenso wie zahlreiche Diskussionen bei politischen Veranstaltungen im Ortsgebiet. Diese Straßenführung wurde wegen großer naturschutzrechtlicher Bedenken auch vom Straßenbauamt nicht mehr in Betracht gezogen. Es war die Initiative von Bürgermeister Ruth, der bis in die Staatskanzlei seinen Einfluss geltend machte, damit die Planung für diese Variante überhaupt wieder aufgenommen wurde. Allein durch die dadurch zu erwartende Planungszeit müssten die Bürgerinnen und Bürger und die zahlreichen Touristen und Gäste eine unerträgliche – und auch sehr gefährliche – Verkehrssituation im Ort für weitere 15 Jahre ertragen.
Angesichts dieser Situation besteht die Gefahr, dass die Kommunalwahl zu einer Abstimmung über die “Entlastungsspange” instrumentalisiert wird.
Ich möchte Sie deshalb darum bitten, von einer Sondergenehmigung der gleichzeitigen Abstimmung aus den dargelegten Gründen Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Sengl
Landtagsabgeordnete
Stv. Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag