Der Bundesrat ist den Empfehlungen der Ausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefolgt und beschließt in seiner Stellungnahme zu ökologischen Vorrangflächen: Der Einsatz von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist auf den Flächen im Umweltinteresse ausgeschlossen.
“Das von der EU-Kommission bei der Reform der Gemeinsamen EuropäischenAgrarpolitik (GAP) verfolgte Ziel ist neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder insbesondere eine umweltfreundlichere, „grünere“ GAP. Die Notwendigkeit für eine stärkere Ökologisierung der GAP wird u.a. aus dem dramatischen Artenrückgang in der Agrarlandschaft, anhaltend hohen Nährstoffeinträgen in Böden und Gewässer sowie aus europäischen und globalen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität ersichtlich. Die zentrale Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Einführung einer Ökologisierungskomponente (sogenanntes „Greening“).
Das Greening umfasst insgesamt drei Maßnahmen. Neben der Fruchtartendiversifizierung und dem Erhalt des Dauergrünlandes ist die Anlage von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) eindeutig das Herzstück der Reform, um den notwendigen Schutz bzw. entsprechende Verbesserungen der biologischen Vielfalt sowie beim Wasser- und Bodenschutz in der Agrarlandschaft zu erzielen.” (Quelle: Position des Bundesamtes für Naturschutz, des Umweltbundesamtes und der Kommission Landwirtschaft am Bundesumweltamt zur nationalen Umsetzung von ökologischen Vorrangflächen. Januar 2014)
Die ursprünglich hehren Ziele der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik einer verbindlichen Kopplung der Direktzahlungen an eine ökologischere Landwirtschaft sind längst durch Lobbyisten verwässert und zerpflückt worden. Nur 30 % der Basisprämie sind noch an die Ökologisierung gebunden. Und so feiern wir als kleinen Sieg, was eigentlich klar auf der Hand liegt.: Dass Flächen, die in besonderem Maße dem Erhalt und der Steigerung der Biodiversität dienen sollen, aus der intensiven Bewirtschaftung ausgenommen werden. Dass Landwirte ihren Zahlungsanspruch an die Gesellschaft nur dann aufrechterhalten können, wenn sie sich den Erwartungen der Gesellschaft nicht mehr verweigern.
Natürlich lamentiert der Bauernverband, denn in den Herzen und Köpfen dieser Männer hat sich noch kein Bewusstsein für Umweltschutz entwickelt. Doch Fakt ist:
Die konventionelle und industrialisierte Landwirtschaft, wie sie jetzt betrieben wird, verursacht große ökologische Probleme. Das Image dieser Landwirtschaft ist schlecht.
Nur tatsächliche Veränderungen können diese Probleme lösen.
Nun ist der Bundestag gefordert, die wirksame Ökologisierung der europäischen Agrarförderung im Gesetzentwurf auch umzusetzen.