Der Ansatz der EU-Kommission, unfaire Handelspraktiken anzugehen, ist im Prinzip sehr gut und soll Landwirte und kleine und mittlere Betriebe schützen. Leider wurde dieser Schutz auf Großunternehmen ausgeweitet, zudem hat MdEP Albert Deß (CSU/EVP) mit einem zusätzlichen Passus dafür gesorgt, dass dem Handel künftig verboten werden soll, Waren über dem gesetzlichen Standard beim Umwelt- und Tierschutz anzubieten. Dieser zusätzliche Passus muss in den Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission (Trilog) dringend wieder herausverhandelt werden. Jetzt liegt es an den Agrarministern der Mitgliedsstaaten, diesen Passus verhindern. Denn dem Handel niedrige Standards aufzuzwingen, ändert nichts an niedrigen Erzeugerpreisen und den bekannten Abhängigkeiten.
Natürlich soll der Handel nicht als eine Art Gesetzgeber fungieren. Ich habe immer angeprangert, dass der Handel die Regeln festlegt. Aber wenn die regierenden Parteien es nicht hinbekommen, Tierschutzstandards und Umweltschutzstandards verbindlich festzulegen, reagiert eben der Handel auf den Verbraucherwillen. Höhere Standards müssen durch bessere Erzeugerpreise honoriert werden, Das ist jetzt nicht der Fall, weil die höheren Standards willkürlich und die Kontrollen nicht transparent sind. Es ist Aufgabe der Gesetzgebung, endlich eine gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg zu bringen.