Ab Freitag, den 20.3.2020, 24:00 Uhr hat die Staatsregierung eine vorläufige Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern verhängt – vorläufig gültig für zwei Wochen. Hier die Details:
Folgende Geschäfte werden ab Samstag, 21.03. geschlossen:
- alle Restaurants und Biergärten werden komplett geschlossen bleiben. Bisher durften sie unter Auflagen bis 15 Uhr öffnen (Lieferangebote dürfen durchgeführt werden)
- Bau- und Gartenmärkte
- Friseure
- Besuche in Krankenhäusern werden untersagt (Ausnahme Sterbefall, väterliche Begleitung bei der Geburt und Betreuung von Kindern)
Das Verlassen des eigenen Grundstücks oder der Wohnung ist nur noch in folgenden Fällen erlaubt:
- Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte
- Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens (nur alleine ohne
- Besuche von Arztpraxen, Gesundheitspraxen (z. B. Physiotherapieeinrichtungen nur in Notfällen)
- Apothekenbesuche
- Besuche von Filialen der Deutschen Post
- Tanken an Tankstellen
- Geldabheben bei Banken
- Hilfeleistungen für Bedürftige
- Spaziergänge alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammen wohnt
- Besuche bei getrennt lebenden Kindern oder Partnern
- Versorgung von Tieren
Verstöße werden mit Busgeld geahndet.
Die Details finden sich in der aktuellen Allgemeinverfügung vom 20.3.2020.