Zum Artikel: „CSU macht Front gegen mögliche Armutszuwanderung“ vom 30.12.2013 im Traunsteiner Tagblatt:
Als echte bayerische und überzeugte EU-Bürgerin bin ich doch sehr überrascht über die Unwissenheit der CSU bezüglich der politischen Arbeit der EU-Kommision. Die Forderung der CSU nach einer dreimonatigen Sperrfrist für Hartz-IV-Hilfen an Zuwanderer, die sie demnächst auf ihrer Winterklausur beschließen wollen, ist bereits im EU-Recht auf Freizügigkeit geregelt.
Das EU-Recht lautet wie folgt: In den ersten drei Monaten gibt es keine Sozialhilfe, ab dem dritten Monat bis zum fünften Jahr gilt das Recht auf Aufenthalt für mobile EU-Bürger nur, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder mit eigenen finanziellen Mitteln ausreichend ausgestattet sind. Ist das nicht der Fall, kann ihnen das Aufenthaltsrecht entzogen werden.
Fakt ist, dass von den 160.000 Bulgaren und Rumänen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, 126.000 sozialversicherungspflichtig und 34.000 geringfügig beschäftigt sind.
Mobile EU-Bürger tragen als Nettozahler zum Sozialsystem des Aufnahmemitgliedstaates bei. Sie zahlen also mehr in das System ein als sie Leistungen erhalten.
Des Weiteren stellt der Europäische Sozialfond für den Förderzeitraum von 2014 bis 2020 Geld für Integrationsmaßnahmen für mobile EU-Bürger zur Verfügung. Diese Gelder sind vor allem für die Kommunen, die besonders belastet sind, wie z. B. Duisburg und Dortmund.
Schade finde ich, dass der Begriff des „Ausländers“ wieder so negativ auf das Tablett bebracht wird. Leider entsteht dadurch der Eindruck, dass die CSU den rechten Rand der Gesellschaft bedienen will. Ich denke, jede demokratische Partei sollte gerne und freiwillig auf solche Wählerstimmen verzichten.