BBV verdreht Tatsachen – Kombihaltung bleibt bestehen

In der Pressemitteilung des BBV Traunstein wird behauptet, dass die Kombinationshaltung pauschal verboten werden soll. Das ist falsch, denn in dem Gesetzesentwurf gibt es eine Ausnahmeregel für die Kombination von Weidehaltung mit saisonaler Anbindehaltung außerhalb der Weidezeit. Diese Ausnahmeregelung ist gerade für die Kleinbauern gemacht. Wir bayerische Grüne haben uns auf Bundesebene erfolgreich dafür eingesetzt, auf die bayerischen Besonderheiten Rücksicht zu nehmen und besonders die Weidehaltung auf den Almen und Alpen zu erhalten.

Dass aktiv etwas getan werden muss, dämmert langsam auch dem Bauernverband. Nicht umsonst sind im neuen Zukunftsvertrag zwischen BBV und CSU fünf Millionen Euro für die Umstellung der Anbindehaltung zugesichert. Wenn dann aber wieder die Tatsachen verdreht werden, schadet es der Sache – und den bayerischen Landwirtinnen und Landwirten.

Konstruktive Mitarbeit ist für den BBV scheinbar ein Fremdwort. Und die Verdrehung von Tatsachen ist Geschäftsmodell – zum Schaden der bayerischen Landwirtinnen und Landwirte.