Langfristige Lösungen für die ganze Region statt Flickwerk von immer mehr Straßen

Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Schutz der zukünftigen Generationen von 2021 müssen alle geplanten baulichen Großprojekte auf den Prüfstand – das betrifft auch die Ortsumfahrung Altenmarkt! Als Landtagsabgeordnete des betroffenen Stimmkreises habe ich deshalb heute zum Planfeststellungsverfahren des 2. Bauabschnitts der Ortsumfahrung Altenmarkt eine entsprechende Einwendung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Neben vielen weiteren Aspekten liegt mir dabei insbesondere der Schutz der Böden am Herzen. Durch den Bau der Ortsumfahrung gingen wertvolle landwirtschaftliche Böden unwiederbringlich verloren. Diese Flächen dürfen nicht mehr versiegelt werden, damit wir unsere Ernährung auch in der Zukunft sichern können!

Die Anwohnerinnen und Anwohner der Durchgangsgemeinden kämpfen berechtigterweise um Entlastung. Was wir dabei brauchen, sind langfristige Lösungen für die ganze Region, kein Flickwerk von immer mehr Straßen. Es gibt bessere verkehrliche Lösungen für die innerörtliche Verkehrsproblematik, die auch für die Bewohnerinnen und Bewohner anderer umliegender Gemeinden positive und eben nicht negative Effekte hätten, wie es beim zweiten Bauabschnitt der Ortsumfahrung Altenmarkt der Fall wäre.

Hier geht’s zu meiner Einwendung:

Bis zum 15. März 2023 können noch Einwendungen gegen den geplanten 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung Altenmarkt eingereicht werden. Weitere Infos hier.