Zur Neufassung der Düngeverordnung wurde kurz vor der Sommerpause heute im Landtag debattiert – hier mein Beitrag:
In der Bundesratssitzung am 27. März fiel die Abstimmung über die Neufassung der Düngeverordnung denkbar knapp aus: mit 35 zu 34 Stimmen wurde sie angenommen.
Zum Glück!
Zum Glück für die deutschen Steuerzahler, denn somit konnten die Strafzahlungen, die sich auf mehr als 800.000 Euro täglich belaufen hätten, das wären fast 300 Millionen Euro pro Jahr gewesen! abgewendet werden.
Aber vor allem zum Glück für unsere Umwelt, für die Artenvielfalt, für den Erhalt fruchtbarer Böden und die Reinhaltung unseres Grundwassers.
Der Bayerischen Staatsregierung ist das alles scheinbar egal, denn sie hat der Neufassung der Düngeverordnung nicht zugestimmt. Offenbar hat man stattdessen eher auf Lobbyisten und Vertreter der intensiven Landwirtschaft gehört, deren Blick rückwärtsgerichtet ist und die sich weigern oder sich vielleicht einfach auch nicht vorstellen können, was nachhaltig wirtschaften heißt.
Die Düngeverordnung hat eine sehr lange Geschichte. Sie basiert auf der Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union, die 1991 aufgelegt wurde. Die Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor der Nitratbelastung durch die Landwirtschaft. Nach der Richtlinie sind Maßnahmen erforderlich, für deren Umsetzung die Mitgliedstaaten zuständig sind:
• Überwachung des Oberflächenwassers und des Grundwassers
• Ausweisung gefährdeter Gebiete beziehungsweise Anwendung auf dem gesamten Hoheitsgebiet
• Aufstellung von Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und von Aktionsprogrammen
• Überprüfung der Ausweisung gefährdeter Gebiete und der Aktionsprogramme mindestens alle vier Jahre
Und seit 1991 wird gestritten und hinausgezögert, seitdem verweigert vor allem Deutschland sich allen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die negativen Auswirkungen des massiven Düngerüberschüsses in der Landwirtschaft. Jahrelang hat die Bundesregierung trotz dem Drängen der Bundesländer keinen neuen Entwurf der Düngeverordnung vorgelegt und dann waren die Entwürfe viel zu schwach und wurden von der EU abgelehnt.
Durch dieses unkooperative Verhalten seitens der deutschen Regierung (seit 2005 durchgehend mit Beteiligung der CDU/CSU) musste jetzt 2020 die Novellierung der Düngeverordnung so schnell und rasant verabschiedet werden.
Jetzt sind die Einschnitte wirklich gravierend, die Roten Gebiete sind unscharf, es gibt keine Derogation, die Beschränkungen gelten jetzt für alle landwirtschaftlichen Betriebe, obwohl nicht alle für die Schäden verantwortlich sind. Die Hotspots der Nitratüberschüsse sind bekannt, das sind in Bayern die intensiven Getreidebaustandorte in Mittelfranken und der Schweinegürtel um Landshut, aber sicher nicht die Grünlandregionen in den Voralpen.
Die Krise unserer Lebensgrundlagen dauert an und verstärkt sich von Tag zu Tag.
Und ehrlich gesagt, uns läuft die Zeit davon. Die Düngeverordnung ist nur eine von vielen Stellschrauben, die helfen sollen und helfen werden, die Natur wieder mehr zu schützen. Denn damit schützen wir am Ende auch uns. Sauberes Wasser ist nicht verhandelbar. Alles Bemühen, unsere Lebensgrundlagen zu schützen und zu erhalten ist sinnvoll.