Mit der neuen Corona-Verordnung (15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) wurden Reitställe als Sportstätten nach §4 eingestuft. Dadurch gilt aktuell dort die 2G+-Regelung, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Das bedeutet, dass alle Menschen ab 12 Jahren, die eine Reitanlage betreten, nicht nur geimpft oder genesen, sondern auch getestet sein müssen – und das jeden Tag aufs Neue.
Mich haben dazu viele Anfragen von Bürger*innen erreicht, die die notwendige Versorgung ihrer Tiere durch diese Verordnung nicht mehr gewährleisten konnten. Tierwohl muss aber vorgehen! Ich habe deshalb einen offenen Brief an den Innenminister und die Landwirtschaftsministerin geschrieben, denn beide Ministerien schieben die Verantwortung zwischen sich hin und her. Und das bei der 15. Corona-Verordnung, das ist schon ein Armutszeugnis.