Die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Bundes sind viel zu schwach. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Endlich ein Urteil im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder!
Auch für Bayern hat das Folgen: die Söder-Regierung hat erst vor einem halben Jahr für Bayern ein “Klimaschutzgesetz” beschlossen, dass eher eine Ansammlung unverbindlicher Willensbekundungen ist. Wir haben schon 2018* und 2019** Gesetzentwürfe für ein Klimaschutzgesetz in Bayern eingereicht, die konsequenten Klimaschutz vorsahen und ein klar definiertes CO2-Budget festlegten, mit dem die Ziele von Paris eingehalten werden können. Genau das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eingefordert, indem er feststellte, dass der Gesetzgeber seine Klimaschutzmaßnahmen so festlegen müsse, dass das 1,5 Grad-Ziel von Paris eingehalten werden kann.
Es braucht jetzt ein starkes und ambitioniertes Klimaschutzgesetz für Bayern. Ja zur Windkraft, 100 Prozent Erneuerbare Energien in allen Bereichen, mehr Radverkehr, mehr flächendeckende Verkehrsbünde, der Erhalt unserer Moore und vieles mehr.“
* https://www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/umwelt-natur-und-klima/2018/gruenes-klimaschutzgesetz/