Hormonell wirksame Stoffe sind selbst in geringsten Konzentrationen nicht nur für den Menschen gefährlich, sie greifen auch massiv in Ökosysteme ein. Deswegen gelten für diese Stoffe europaweit sehr hohe Zulassungshürden.
Ginge es nach dem Willen der Pestizidkonzerne, sollten diese Beschränkungen nun aufgeweicht werden: sie üben massiven Druck auf die EU-Kommission aus, die den Umgang mit hormonell wirksamen Pestiziden derzeit neu verhandelt. Dabei sind diese Pestizide sind alles andere als harmlos: bei Fischen konnten bereits massive Schädigungen nachgewiesen werden.
Für uns Grüne ist das nicht akzeptabel. Erfreulicherweise waren sich auch alle Fraktionen im Agrarausschuss einig, dass es keine Ausnahmen für Pestizide, bei denen diese hormonelle Wirkung nachgewiesen wurde, geben darf – und stimmten unserem Antrag einstimmig zu.
Es ist schön, dass vom bayerischen Landtag ein Signal ausgeht, den Schutz der Verbraucher und der Umwelt nicht zu verwässern. Hoffentlich nimmt auch der Bundesagrarminister dieses Votum aus Bayern wahr und warnt die EU-Kommission vor einer Verwässerung des Verbraucher- und Umweltschutzes.