Von 2010 bis 2020 sind die Preise für landwirtschaftlichen Boden um 147% gestiegen – die aktuelle Inflation ist da noch nicht mit dabei. Gleichzeitig gehen viele „Babyboomer“ in Rente, es findet ein Generationswechsel für viele landwirtschaftliche Betriebe statt. Schon jetzt ist knapp die Hälfte der bayerischen Landwirtschaftsfläche nicht mehr in der Hand von Landwirt*innen. Nichtlandwirtschaftliche Nutzer können oft viel höhere Preise bezahlen – damit steigen auch die Preise für Landwirt*innen, das knappe Gut Boden wird noch schwerer verfügbar. Das zeigt auch einmal mehr das aktuelle Gutachten des Thünen-Instituts, das die Staatsregierung heute im Agrarausschuss im Bayerischen Landtag vorgestellt hat. (hier einsehbar: https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065494.pdf)
Das Gutachten bestätigt: das bereits bestehende Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Betriebe reicht nicht. Die aktuelle Bearbeitungsfrist von 4 Wochen ist zu kurz. Preismissbrauch wird durch die bayerische Verwaltung kaum geprüft. Deshalb stellt sich umso drängender die Frage:
Wie kann angesichts dieser Entwicklung gewährleistet werden, dass landwirtschaftlicher Grund und Boden nicht Spekulationsobjekt für Konzerne wird, sondern auch für „normale“ Landwirte zugänglich bleibt?
Wir fordern: Bayern braucht ein Landwirtschaftliches Bodeneigentumsgesetz! Unser Grüner Gesetzentwurf zur Verbesserung der Agrarstruktur in Bayern wurde heute im Agrarausschuss behandelt. Schon 2006 forderte der Bund die Länder auf, die Verteilung von Eigentum und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu regeln.
Die Bayerische Staatsregierung hat es aber heute wieder einmal versäumt, mit einem solchen Gesetz etwas zum Schutz der Bäuerinnen und Bauern zu unternehmen, und entzieht sich damit ihrer politischen Verantwortung für die bayerischen Bauern. Durch ihr “Schau ma mal” werden weder die landwirtschaftlichen Flächen für die Landwirtschaft erhalten noch der Preismissbrauch verhindert.