Eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss umweltverträglich sein. Damit auch in 50 Jahren noch etwas auf unseren Feldern wächst, müssen wir unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Korn- und Mohnblumen, Igel, Distelfink, Feldlerchen, Ackerkamille sind nicht nur schön anzuschauen, sondern auch notwendig für die intakten Ökosysteme auf und in unseren Böden.
Lasst uns das Artensterben stoppen, bevor es zu spät ist. Noch bis zum 13. Februar läuft die Eintragungsfrist zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Bis zum Montag (11.02) haben sich schon 900.000 Menschen eingetragen. Viele Bauern, darunter die Bioverbände, unterstützen das Vorhaben. Bei dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens handelt es sich um Zielvorgaben. Für die konkrete Umsetzung muss die Staatsregierung erst noch Instrumente (z.B. Entschädigungen, Förderprogramme, Schaffung von Märkten) beschließen.
Warum Freiwilligkeit nicht mehr ausreicht
Das Artensterben hat viele seiner gravierendsten Ursachen nachweisbar in der industriellen Landwirtschaft. Unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten verlieren durch Flurbereinigungen und intensive Bewirtschaftung ihre Lebensräume oder werden durch den Einsatz von Pestiziden geschädigt. Auch die Nährstoffüberversorgung Düngung wirkt sich negativ aus.
Allerdings ist die Landwirtschaft nicht nur Teil des Problems, sie ist auch unsere größte Hoffnungsträgerin. In Bayern werden 44 % der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt (der Anteil der Privatgartenfläche beträgt gerade mal 4,6 %). Naturschutz geht uns alle an. Aber mit großer Fläche kommt große Verantwortung. Ohne die Mithilfe der Landwirte gibt es keinen wirksamen Artenschutz.
Diese Mithilfe hat in den letzten Jahrzehnten auf freiwilligen, staatlich geförderten Maßnahmen basiert. Der Erfolg bleibt jedoch sehr gering: die rote Liste bedrohter Tierarten wird immer länger. Freiwillige Maßnahmen reichen offensichtlich nicht aus. Wir brauchen also gesetzliche Verpflichtungen mit mehr Wirkungskraft.
Fördermittel trotz gesetzlicher Regelungen
Das Kulturlandlandschaftsprogramm und das Vertragsnaturschutzprogramm bleiben natürlich bestehen und müssen noch weiter ausgebaut werden, wenn das Volksbegehren Eingang in das bayrische Naturschutzgesetz findet.
Gesetzliche Regelungen bedeuten nicht, dass Landwirte dann kein Geld mehr für ihre freiwilligen Leistungen erhalten. Seit 2005 können alle Landwirte der EU Prämienzahlungen nur erhalten, wenn sie sich an bestimmte Grundregeln halten. Diese sogenannte Cross-Compliance-Regelungen sind die Grundvoraussetzung für den Erhalt von Agrarsubventionen seitens der Landwirte.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften macht Förderung also nicht unmöglich, sondern ist teilweise sogar Voraussetzung, um Fördergelder zu erhalten.
Freiwillige Teilnahme am Biotopverbund lohnt sich
Tiere und Pflanzen brauchen Platz zum Leben. Der Biotopverbund soll auf bis 2030 auf 13 % der bayrischen Offenlandfläche ein Netz aus Lebensräumen schaffen. Ein großer Teil davon befindet sich bereits in öffentlicher Hand. Für alles, was darüber hinausgeht müsste der Freistaat den Besitzern lukrative Angebote in Form von Flächenförderungen und langfristigen Pacht- oder Kaufangeboten machen. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Grünland: 10% der Mahd erst nach dem 15. Juni
Das Volksbegehren fordert, dass 10% des Grünlands nach dem 15. Juni gemäht werden dürfen. Das Mahdverbot bezieht sich aber – genau wie der Biotopverbund – auf „10% der Grünlandflächen der Landesfläche Bayerns“. Es ist damit eine staatliche Verpflichtung und betrifft nicht den Einzelbetrieb. Mit Förderanreizen wie bereits im jetzigen System kann das Landwirtschaftsministerium damit Landwirte zur späten Erstmahd motivieren. Eine Beteiligung ist für Landwirte freiwillig.
Mehr Bio für Bayern!
Der Ausbau der biologischen Landwirtschaft ist ein essenzieller Schritt, um umweltschonendere Anbaumethoden zu etablieren. Die Forderung des Volksbegehrens, den Ökolandbau bis 2025 auf 20%, bis 2030 auf 30% auszubauen, ist wiederum eine Zielvorgabe für den Staat, der die Umstellung auf Ökolandbau massiv fördern muss. Die Sorge, dass deshalb z.B. der Biomilch-Markt zusammenbricht, ist unbegründet. Die Gesellschaft will mehr Bio. Das zeigt auch meine Anfrage an die Staatsregierung (siehe unten): Von Anfang 2016 bis Ende 2018 ist die Liefermenge von Biomilch in Bayern um rund 46 Prozent gestiegen. Trotz dieses immensen Mengenzuwachses zahlen die Molkereien je Liter Biomilch aber konstant einen guten Preis. Das zeigt, dass der Biomarkt enorm aufnahmebereit ist und die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg verspricht.
Darüber hinaus kann und muss der Staat dafür sorgen, dass Kantinen von Behörden, Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen auf Biokost umstellen.