Gestern hat der Landtags beschlossen, im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz einen neuen Art. 60a einzufügen, wonach die am 29. März 2020 im Zuge der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen erforderlich werdenden Stichwahlen ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt werden.
Wählerinnen und Wähler, die am kommenden Sonntag an der Stichwahl teilnehmen, können ihren Wahlbrief noch bis zum Samstag, den 28. März, 18:00 Uhr, in einen der rund 19.600 Briefkästen der Deutschen Post in Bayern einwerfen. Die Post hat zugesagt, am Samstag nach 18.00 Uhr alle ihre Briefkästen in Bayern zu leeren, die Wahlbriefe in der Nacht in die Verteilzentren zu bringen und am Sonntag rechtzeitig vor 18:00 Uhr den jeweiligen Städten und Gemeinden zuzustellen.